Sie haben sich entschieden, die Hilfe und Unterstützung der Spitex vorübergehend oder längerfristig in Anspruch zu nehmen. Allenfalls verfügen Sie bereits über eine Spitex-Verordnung von Ihrem Arzt. Eine solche brauchen Sie, um unsere Leistungen über die Kranken- oder Unfallversicherung abrechnen zu können.
Sie melden sich telefonisch oder persönlich im Spitex-Zentrum an und schildern ihr Anliegen.
Eine erfahrene Pflegefachperson kommt zu Ihnen nach Hause und klärt mit Ihnen Ihren Bedarf ab. Dabei wird besprochen, welche Leistungen erbracht werden sollen, in welchem zeitlichen Rahmen und wie das weitere Vorgehen sein wird.
Wir planen mit Ihnen die Massnahmen und Einsatzzeiten anhand der Bedarfsabklärung, Änderungen und Anpassungen, sowohl Ihrerseits als auch unsererseits, können jederzeit vorgenommen werden und werden rechtzeitig mitgeteilt.