Tarife Hauswirtschaft
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen der Krankenversicherer.
Die Tarife werden nach steuerbarem Jahreseinkommen und Vermögen festgelegt und in der Regel alle zwei Jahre neu überprüft.
- Die Wegpauschale ist in diesen Tarifen eingeschlossen.
- Kunden, die bei Ihrem Krankenversicherer eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Leistungen abgeschlossen haben, können je nach Versicherungsmodell diese Kosten zurückfordern.
- Kunden, für welche die Bezahlung der vollen Tarife eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann auf Gesuch hin aus dem Spendenfonds eine zusätzliche Vergünstigung gewährt werden.
- Die Mitglieder- und Nichtmitgliedertarife gelten für Einzel- und Familienmitglieder.