Tarife Pflege

Pflegeleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Ärztlich verordnete Pflegeleistungen sind Pflichtleistungen der Krankenversicherer gemäss KVG und werden nach dem System des Tiers payant direkt den Krankenversicherern wie folgt in Rechnung gestellt (ohne Patientenbeteiligung):

  • Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination
    CHF 76.90 / Std.
  • Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
    CHF 63.00 / Std.
  • Massnahmen der Grundpflege
    CHF 52.60 / Std.

Für diese Leistungen braucht es einen ärztlichen Spitex-Auftrag. Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt 90 % der Kosten.

Die Leistungen werden im Fünf-Minuten-Takt abgerechnet.


Patientenbeteiligung

  • 10% der in Rechnung gestellten Pflegeleistung,
    max. CHF 7.65 pro Tag. 
  • Wird nicht vom Krankenversicherer vergütet und fällt zusätzlich zu Selbstbehalt und Franchise an.
  • Die Patientenbeteiligung wird direkt dem Kunden in Rechnung gestellt.


Nicht eingehaltene oder nicht innerhalb von 24 Stunden abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt:

  • geplante Einsatzzeit
    CHF 50.- / Stunde